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Fotoalbum, Presseartikel und Nachrichten aus dem Archiv des SRV

   

Urteile / Sperre

 

Der Verein Eppelborn erhält Platzsperre bis zum 31.12.34, da er nicht in der Lage war, wiederholte unsportliche Vorkommnisse bei Mannschaftskämpfen zu unterbinden.

Mit 200 Frs Geldstrafe belegt wird ebenfalls der Verein Eppelborn, weil er wissentlich einen gesperrten Ringer starten ließ in der Mannschaft. Ist die Strafe nicht bis zum 21.12.34 gezahlt, wird die Platzsperre verlängert.

Einen strengen Verweis erhält der Verein Heusweiler, weil er es nicht versteht, bei Veranstaltungen für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

200 Frs. Geldstrafe erhält ebenfalls der Verein Heusweiler, weil er es nicht fertigbrachte, den Schiedsrichter beim Verbandskampf am 18.11.34  vor ungeheuerlichen Anpöbeleien des Publikums zu schützen bzw. diese zu verhindern. Falls die Strafe nicht bis zum 10.12.34 abgeführt ist, tritt auch hier Sperre ein.

Einen strengen Verweis erhält der Verein Hellas Bildstock wegen Nichtbefolgung von Anordnungen des Bezirkssportwartes. Das am 21.11.34 gegen Bildstock gefällte Urteil wird in eine Geldstrafe von 80 Frs umgewandelt.

Einen strengen Verweis erhalten folgende Ringer wegen unsportlichem Benehmen gegen den Kampfleiter: Ganz und Bruch (Klarenthal), Johann Walter, B.Walter und Heinrich Schmidt (Neunkirchen). Den Genannten wird hiermit dringend aufgetragen, sich bei den beleidigten Kampfleitern brieflich zu entschuldigen. Tun sie das nicht, und zwar innerhalb 8 Tagen, verfallen sie je einer Geldstrafe von 20 Frs.

Der Verein Schwalbach sei daran erinnert, daß er den Vereinen Saarbrücken-West und Merzig je 100 Frs. schuldet wegen Nichtantretens. Schwalbach hat bei jedem dort stattfindenden Kampf 50 Frs. abzutragen, bis die 200 Frs. bezahlt sind.

Einen strengen Verweis erhält der Ringer Bolduan (Heusweiler) wegen Beleidigung des Kampfleiters. Bei Wiederholung trifft ihn ½ Jahr Sperre.