Fotoalbum, Presseartikel und Nachrichten aus dem Archiv des SRV |
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Urteile
/ Sperre
Der
Verein Eppelborn erhält Platzsperre bis zum 31.12.34, da er nicht in der
Lage war, wiederholte unsportliche Vorkommnisse bei Mannschaftskämpfen zu
unterbinden.
Mit
200 Frs Geldstrafe belegt wird ebenfalls der Verein Eppelborn, weil er
wissentlich einen gesperrten Ringer starten ließ in der Mannschaft. Ist
die Strafe nicht bis zum 21.12.34 gezahlt, wird die Platzsperre verlängert.
Einen
strengen Verweis erhält der Verein Heusweiler, weil er es nicht versteht,
bei Veranstaltungen für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
200
Frs. Geldstrafe erhält ebenfalls der Verein Heusweiler, weil er es nicht
fertigbrachte, den Schiedsrichter beim Verbandskampf am 18.11.34
vor ungeheuerlichen Anpöbeleien des Publikums zu schützen bzw.
diese zu verhindern. Falls die Strafe nicht bis zum 10.12.34 abgeführt
ist, tritt auch hier Sperre ein.
Einen
strengen Verweis erhält der Verein Hellas Bildstock wegen Nichtbefolgung
von Anordnungen des Bezirkssportwartes. Das am 21.11.34 gegen Bildstock
gefällte Urteil wird in eine Geldstrafe von 80 Frs umgewandelt.
Einen
strengen Verweis erhalten folgende Ringer wegen unsportlichem Benehmen
gegen den Kampfleiter: Ganz und Bruch (Klarenthal), Johann Walter,
B.Walter und Heinrich Schmidt (Neunkirchen). Den Genannten wird hiermit
dringend aufgetragen, sich bei den beleidigten Kampfleitern brieflich zu
entschuldigen. Tun sie das nicht, und zwar innerhalb 8 Tagen, verfallen
sie je einer Geldstrafe von 20 Frs.
Der
Verein Schwalbach sei daran erinnert, daß er den Vereinen Saarbrücken-West
und Merzig je 100 Frs. schuldet wegen Nichtantretens. Schwalbach hat bei
jedem dort stattfindenden Kampf 50 Frs. abzutragen, bis die 200 Frs.
bezahlt sind.
Einen
strengen Verweis erhält der Ringer Bolduan (Heusweiler) wegen Beleidigung
des Kampfleiters. Bei Wiederholung trifft ihn ½ Jahr Sperre.
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