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Fotoalbum, Presseartikel und Nachrichten aus dem Archiv des SRV

   

Strafen / Urteile

Der wegen Beleidigung des Schiedsrichters Fritz Nitschki (Neunkirchen) gesperrte Verein Contwig wird  zu 150 Franken Strafe verurteilt und hat sich in aller Form zu entschuldigen.

Der Protest aus dem Verbandskampf Burbach gegen Zweibrücken vom 15.10.1933 wird abgelehnt. Die Entscheidungen des Kampfleiters gelten als unanfechtbar.

Der Protest  von Humes wegen des Verbandskampfes gegen Illingen wurde abgewiesen. Die Ringer Schug und Eisenbarth erhalten einen strengen Verweis.  

Der Protest Hüttigweiler gegen Eppelborn wird abgewiesen.  

Der Ringer Schwahn von Spiesen wird bis zum 1.04.1934 in Karenzzeit genommen, da derselbe sich bei dem Kampf gegen Dudweiler unsportlich benommen hat.  

Wiesbach ist bis zum 1.05.1934 gesperrt, weil der Verein seine vorgeschriebenen Termine nicht  eingehalten hat. Der Verein Wiesbach wird außerdem mit 150 Franken bestraft und  ist dieser Betrag ebenfalls bis zum 1.5. an Hüttigweiler zu bezahlen.  

Der Ringer Sinnwell von Heusweiler ist wegen unsportlichem Benehmen im Kampf gegen Zweibrücken bis zum 1.05.34 gesperrt.  

Der Ringer Woll von Schiffweiler wird wegen Unterschlagung einer Mannschaftsliste bis zum 1. Februar 1935 gesperrt.  

Folgende Vereine haben die Gebühren noch nicht bezahlt: SC Saar, Münchwies, Bildstock, Humes, Schwarzenholz, Landsweiler, Altenwald, Schwalbach, Rittenhofen. Außerdem von der Oberliga stehen die Gebühren noch aus: SC Saar, Thaleischweiler, Heiligenwald, Spiesen, Sellerbach, Zweibrücken und Wiesbach. Die Gebühren sind bis 30. März zu entrichten, andernfalls sich die Gebühr verdoppelt.  

Diejenigen Kampfleiter. die ab 1. Januar einen Kampf leiteten, sind für das Jahr 1934 gebührenpflichtig. Der Betrag von 10 Franken ist bis 1. April einzusenden, andernfalls sofortige Sperre  

Der Verein Schwalbach hat an Saarbrücken-West 100 Franken  Entschädigung zu zahlen wegen Nichtantreten zum Pokalkampf. Ist der Betrag nicht bis zum 1.7.34 entrichtet, verfällt Schwalbach der  Sperre.  

Die Platzsperre über Olympia Schiffweiler wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.  

Die Ringer J. und E. Schulz aus Münchwies werden wegen Tätlichkeit beim Kampfe gegen Hangard auf ein Jahr in Sperre genommen. Beide sind ab 1. Juni 1935 wieder startberechtigt. Die Vereine Münchwies und Hangard erhalten je einen strengen Verweis.  

Der Ringer Hahn von Schwarzenholz wird auf die Dauer von 3 Monaten gesperrt und zwar bis zum 31. August 1934. Auch der Verein Schwarzenholz erhält einen strengen Verweis.  

Der Protest Sellerbach gegen Humes ist für Sellerbach verloren, da Kampfrichterentscheid maßgebend ist.  

Die Vereine Zweibrücken, Altenwald und Burbach sind gesperrt und zwar so lange, bis dieselbern die Pauschale vom Blies - Kreisfest in Illingen eingesandt haben.  

Die Ringer Sinnwell und Raber von Heusweiler sind wegen unsportlichem Benehmen bis zum 1. Januar 1935 gesperrt.  

Philipp und Edgar Hary sind ab 9. September 1934 für den Verein Rußhütte startberechtigt.  

Der Verein Schwalbach bleibt solange in Sperre, bis derselbe die Strafe an Saarbrücken-West bezahlt hat.  

Die Ringer Maurer und Rodenbusch von Eppelborn sind für den gesamten DSAV bis zum 1.12.1935 gesperrt, weil sie ganz grobe Unsportlichkeiten gegen den Kampfleiter zuschulden kommen ließen.  

Der Verein Eppelborn wird mit einer Geldstrafe von 200 Franken belegt, weil er wissentlich einen  gesperrten Ringer starten ließ in der Mannschaft. Ist die Strafe nicht bis zum 21.12.1934 gezahlt, wird die Platzsperre verlängert.  

Einen strengen Verweis erhält der Verein Heusweiler, weil er es nicht versteht, bei Veranstaltungen für Ruhe und Ordnung zu sorgen.  

200 Franken Geldstrafe erhält ebenfalls der Verein Heusweiler, weil er es nicht fertigbrachte, den Schiedsrichter beim Verbandskampf am 18.11.34 vor ungeheuerlichen Anpöbeleien des Publikums zu schützen bzw. diese zu verhindern. Falls die Strafe nicht bis zum 10.12.34 abgeführt ist, tritt auch hier eine Sperre ein.  

Einen strengen Verweis erhalten folgende Ringer wegen unsportlichen Benehmens gegen den Kampfleiter: Ganz und Bruch von Klarenthal, Johann Walter, B. Walter und Heinrich Schmidt von Neunkirchen. Den Genannten wird hiermit dringend aufgetragen, sich bei den beleidigten Kampfleitern brieflich zu entschuldigen. Tun sie das nicht, und zwar innerhalb 8 Tagen, verfallen sie je einer Geldstrafe von 20 Franken.  

Der Verein Schwalbach sei daran erinnert. daß er den Vereinen Saarbrücken-West und Merzig je 100 Franken schuldet wegen Nichtantretens. Schwalbach hat bei jedem dort stattfindenden Kampf  50 Franken abzutragen, bis die 200 Franken bezahlt sind.  

Einen strengen Verweis erhält der Ringer Bolduan von Heusweiler wegen Bedrohung des Kampfleiters. Bei Wiederholung trifft ihn ½ Jahr Sperre.