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Fotoalbum, Presseartikel und Nachrichten aus dem Archiv des SRV

 

1978

 

DRB - Gerichtsbarkeit

 

Wegen verbandsschädigendem Verhalten zum Nachteil des Deutschen Ringer-Bundes erhielt der ASV Hüttigweiler eine Geldstrafe von 500.- DM, die sich durch die Verfahrenskosten auf 1204.- DM erhöht. In den Vereinsnachrichten des ASV Hüttigweiler war der DRB in verletzender Weise angegriffen worden.

Weil zwei Ringer Köllerbach nicht rechtzeitig verließen, um zum Kampf in Witten zu kommen, erhielt der KSV Köllerbach eine Geldstrafe von 400.- DM plus der Verfahrenskosten in Höhe von 390,20 DM.