Fotoalbum, Presseartikel und Nachrichten aus dem Archiv des SRV |
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1978 |
DRB
- Gerichtsbarkeit Wegen
verbandsschädigendem Verhalten zum Nachteil des Deutschen Ringer-Bundes
erhielt der ASV Hüttigweiler eine Geldstrafe von 500.- DM, die sich durch
die Verfahrenskosten auf 1204.- DM erhöht. In den Vereinsnachrichten des
ASV Hüttigweiler war der DRB in verletzender Weise angegriffen worden. Weil
zwei Ringer Köllerbach nicht rechtzeitig verließen, um zum Kampf in
Witten zu kommen, erhielt der KSV Köllerbach eine Geldstrafe von 400.- DM
plus der Verfahrenskosten in Höhe von 390,20 DM. |